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VG Wiesbaden, 18.02.2003 - 4 J 240/03 (2) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Kosten für Postdienstleistungen und Telekommunikationsdienstleistungen; Verfassungsgemäßheit von§ 162 Abs. 2 S. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 18.11.2002 - 12 TG 2607/02
- VG Wiesbaden, 18.02.2003 - 4 J 240/03 (2)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2003, 704
Wird zitiert von ... (2)
- VG Berlin, 04.01.2012 - 35 KE 41.11
Ansatz von Aufwendungen für Telekommunikationsdienstleistungen, die im …
Auch wenn § 162 Abs. 2 Satz 3 VwGO so ausgelegt wird, dass die dort genannten Stellen hinsichtlich ihrer Auslagen für Post- und Telekommunikationsleistungen genauso zu behandeln sind wie Rechtsanwälte (vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 18.02.2003 - 4 J 240/03 -, NVwZ-RR 2003, 704 f.), führt das nicht zu einem doppelten Ansatz des Pauschsatzes für Vorverfahren und Gerichtsverfahren. - VG Sigmaringen, 08.10.2004 - 2 K 1923/03
Einmaliger Ansatz der in § 162 Abs 2 S 3 VwGO vorgesehenen Auslagenpauschale …
Auch wenn § 162 Abs. 2 Satz 3 VwGO so ausgelegt wird, dass die dort genannten Stellen hinsichtlich ihrer Auslagen für Post- und Telekommunikationsleistungen genauso zu behandeln sind wie Rechtsanwälte (vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 18.02.2003, - 4 J 240/03 -, NVwZ-RR 2003, 704f), führt das nicht zu einem doppelten Ansatz des Pauschsatzes für Vorverfahren und Gerichtsverfahren.